Anfrage des Abgeordneten Volkmar Halbleib, SPD, zum Plenum am 07., 08. und 09.07.2020
13.07.2020
„Schließung des Städtischen Museums Kitzingen
München – Ich frage die Staatsregierung:
Nachdem die Schließung des Städtischen Museums Kitzingen beschlossen wurde, frage ich die Staatsregierung, welche Möglichkeiten die Staatsregirung zur stärkeren und fachlichen Unterstützung von Museen in kommunaler Trägerschaft (auch exemlarisch am Fall Kitzingen) sieht, welche rechtlichen und fachlichen Maßgaben es im Umgang mit Museumsobjekten eines zur Auflösung anstehenden Museums gibt und ob bzw. in welchem Umfang gegenbenenfalls die dauerhafte Schließung des Museums Kitzingen zur Rückforderung von Fördermittel führen kann, die die Stadt Kitzingen für Gebäude und Ausstattung des Museums vom Freistaat erhalten hat?“
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst:
Das Städtische Museum Kitzingen wurde 1895 auf Veranlassung des Kitzinger Stadtmagistrats gegründet und gehörte zu den ältesten Stadtmuseen Frankens. Als Heimatmuseum dokumentierte es sowohl die nahezu 1300 Jahre zurückreichende Stadtgeschichte Kitzingens als auch die bis in die frühe Altsteinzeit zurückreichende Siedlungsgeschichte des Kitzinger Landes.
Das Museum wurde im Jahr 2018 geschlossen. Im Juni 2020 beschloss der Kitzinger Stadtrat die endgültige Schließung und „Abwicklung“ des Museums. Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege wurde letztmals im Jahr 2015 seitens der Stadt Kitzingen im Rahmen einer Anfrage zur Abwicklung der Kündigung eines Leihvertrages mit der Bitte um rechtliche Beratung kontaktiert. Mit Blick auf die Schließung im Jahr 2018 erfolgte ebenfalls keine Kontaktaufnahme mit staatlichen Stellen und insbesondere auch nicht mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen, obwohl der Stadt Kitzingen aus einer Förderanfrage zur Förderung von neuen Depoträumen im Jahr 2014 das Beratungsangebot der Landesstelle bekannt war. Nach Bekanntwerden der Schließung im Jahr 2018 hat die Landesstelle ihrerseits den damaligen Oberbürgermeister der Stadt mit der Bitte angeschrieben, die Pläne der Stadt bezüglich des Museums zu erläutern und ihre Unterstützung angeboten.
Zu einem Gespräch oder einem anderen Austausch ist es in der Folge jedoch nicht gekommen, da seitens der Stadt Kitzingen keine Reaktionen erfolgten. Auch nach einem Amtswechsel konnte kein Austausch mit dem neuen Oberbürgermeister hergestellt werden.
Eine Unterstützung des Stadtmuseums mit staatlichen Fördermitteln ist ebenfalls nicht erfolgt, sodass sich die Frage der Rückforderung von staatlichen Fördermitteln nicht stellt.
Mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern steht allen nichtstaatlichen Museen und damit auch allen Museen in kommunaler Trägerschaft ein umfassendes Serviceangebot zur Verfügung, das sowohl die fachliche Beratung als auch finanzielle Unterstützung für die mehr als 1200 nichtstaatlichen Museen in Bayern umfasst. Aufgabe der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern ist nach Art. 12 Abs. 2 Nr. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes die Fürsorge für Heimatmuseen und ähnliche Sammlungen, soweit diese nicht vom Staat verwaltet werden. Auf der Grundlage dieses gesetzlichen Auftrags unterstützt die dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zugeordnete Landesstelle die nichtstaatlichen Museen Bayerns bei Neuplanungen sowie in allen fachlichen Fragen des Museumsalltags mit einem breiten Beratungsangebot und mit der Förderung mit Projektmitteln zur Museumseinrichtung sowie für die Pflege, die Erhaltung und – in besonders begründeten Einzelfällen – die Ergänzung der Sammlungen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung zur Überarbeitung der Konzeption von Museen, einschließlich der finanziellen Unterstützung von Machbarkeitsstudien und der Information über staatliche und sonstige Fördermöglichkeiten, sowie der Erstellung von Förderkulissen. Dieses Angebot steht auch den vielen nichtstaatlichen Museen in kommunaler Trägerschaft offen und wird von diesen intensiv in Anspruch genommen. Insoweit ist der vorliegende Fall, bei dem eine Kommune trotz Kontaktaufnahme und Kenntnis über die bestehenden Serviceangebote der Landesstelle keine Beratung oder Unterstützung der Landesstelle gesucht hat, untypisch. Bei früh- oder rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit der Landesstelle hätten Stadt und Museum Kitzingen alle Möglichkeiten der Beratung und der Förderung mit dem Ziel offen gestanden, die nun bedauerlicherweise eingetretene Schließung zu verhindern.
Sollte es seitens der Stadt Kitzingen gewünscht sein, bestünde auch jetzt noch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Ziel einer umfassenden Beratung zu möglichen Perspektiven des Museums.
Die Entscheidung über die weitere Verwendung der Museumsobjekte liegt beim jeweiligen Eigentümer. Auch hier besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Landesstelle, damit Möglichkeiten eines Erhalts der Exponate und ihrer öffentlichen Zugänglichkeit, etwa durch Präsentation in anderen geeigneten staatlichen oder nichtstaatlichen Museen, aufgezeigt werden können.
Von: S. Thomas/T. Baumeister nuus.de